Arbeitslose, egal, ob sie Arbeitslosengeld I oder ALG II beziehen, müssen bei Vorliegen einer Erkrankung genau wie Arbeitnehmer eine AU-Bescheinigung vorlegen. Hiervon hängt im Falle einer Krankheit ihr Leistungsbezug bzw. der Eintritt einer Sperrzeit ab. Allerdings gibt es neuerdings unterschiedliche Regelungen für Bezieher von Arbeitslosengeld I und ALG II.
Diözesansekretär Bernd Schnackig war überrascht und zeigte sich hoch erfreut und dankbar über die Spende von 1000 Euro, mit der die Sparkasse Erlangen die Arbeitslosenberatung Herzogenaurach. unterstützt. „Offensichtlich wird unser Bemühen um mehr Menschlichkeit gesehen und anerkannt“, so Schnackig.
Mit viel Fleiß undAnstrengung haben sie die Arbeitslosenberatung Herzogenaurach zum Markenzeichen der Region gemacht“, gratulierte der Leiter der Arbeitnehmerpastoral Bamberg,Manfred Böhm, den Mitarbeitern der Arbeitslosenberatung Herzogenaurach zum 25-jährigen Bestehen ihrer Einrichtung.Mit einem Festgottesdienst in der Stadtpfarrkirche St. Magdalena und einem anschließenden Empfang im Pfarrzentrum wurde der Anlass gewürdigt.