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Die Coronakrise wirft gerade unser aller Leben durcheinander. Manchen zieht sie sogar den Boden unter den Füßen weg. So ist die Arbeitslosenzahl sprunghaft um 300.000 gestiegen, und rund zehn Mio. Arbeitnehmer*innen befinden sich derzeit in Kurzarbeit - gerade im Niedriglohnbereich leider oft ohne Aufzahlung durch den Arbeitgeber. Die wirtschaftliche Not der Betroffenen steigt. Immer mehr Menschen sind auf Hartz IV als letzte Hilfe angewiesen. Mit der Not wachsen auch die Sorgen, die Angst und auch die Sprachlosigkeit ob der Brüchigkeit der eigenen Existenz. Nicht wenige werden plötzlich von Fragen umgetrieben, wie sie es bis vor kurzem nicht für möglich gehalten hätten: Was mache ich, wenn jetzt mein Einkommen wegfällt? Welche Möglichkeiten habe ich dann? Wie soll ich meine Familie ernähren? An wen kann ich mich wenden?
Um Menschen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Not geraten sind, den zeitnahen Zugang zu existenzsichernden Sozialleistungen zu erleichtern, wurden im Eilverfahren einige befristete gesetzliche Sonderregelungen beschlossen.
Als Sozialleistungen kommen hier zunächst Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (KiZ) in Frage. Wohngeld kann sowohl von Mieter*innen als auch von Wohnungseigentümer*innen beantragt werden. Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber für den der Kinder nicht mehr. Derzeit (für Anträge, die vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 eingehen) gelten erleichterte Zugangsmöglichkeiten.
Beim Kinderzuschlag wird derzeit nicht das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate herangezogen, sondern das Einkommen des letzten Monats vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Danach bleibt Ihr Anspruch für die nächsten sechs Monate bestehen. Um Anspruch auf KiZ zu haben, muss ein Mindesteinkommen erreicht werden. Bei Alleinerziehenden beträgt dieses 600 € brutto und bei Elternpaaren 900 € brutto. Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, richtet sich nach Ihrem Einkommen und der für Ihren Wohnort gültigen Mietenstufe. Wohngeld und Kinderzuschlag werden unabhängig voneinander gewährt.
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kommt dann in Frage, wenn das Einkommen (z.B. aus Kurzarbeitergeld, Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Kindergeld und anderen Sozialleistungen) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt auch dann, wenn andere Sozialleistungen (z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag) beantragt, aber noch nicht bewilligt wurden. In solchen Fällen tritt das Jobcenter regelmäßig in Vorleistung. Während Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig und unabhängig voneinander bezogen werden können, ist ein Bezug dieser Leistungen gleichzeitig mit Arbeitslosengeld II nicht möglich. Beim Arbeitslosengeld II gilt derzeit (für Bewilligungszeiträume, die vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 beginnen) ein vereinfachtes Antragsverfahren. Den Antrag kann man formlos stellen. Ein Formular für den Kurzantrag, in dem nur die notwendigsten Angaben abgefragt werden, findet man im Internet: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf
Solange die Jobcenter für den Publikumsverkehr geschlossen sind, ist eine persönliche Vorsprache weder möglich noch notwendig. Der Antrag kann per Post, E-Mail, Fax oder Einwurf in den Hausbriefkasten des Jobcenters zugestellt werden. Sonstige Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, Kontoauszüge) müssen nicht sofort vorgelegt, sondern können nachgereicht werden. Bei Neuanträgen werden die tatsächlichen Unterkunftskosten für die nächsten sechs Monate anerkannt. Ob die Miete eventuell zu teuer ist, wird derzeit nicht überprüft. Auch das Vermögen spielt bis Ende September 2020 keine Rolle. Nur wer erhebliches Vermögen besitzt (60.000 € + 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied), ist von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen.
Das von der Bundesregierung beschlossene Sozialschutz-Paket soll vor allem Menschen helfen, die durch die Corona-Krise neu in Bedürftigkeit geraten. Leider rücken die Menschen, die bereits viele Jahre lang Hartz IV beziehen und derzeit höhere Kosten haben, in den Hintergrund. Neben älteren Menschen, die aktuell auch keinen Minijob ausüben können, um ihre Rente aufzustocken, betrifft dies auch Alleinerziehende und Familien mit Kindern. Die Kinder können momentan keine Kitas oder Schulen besuchen und erhalten dadurch beispielsweise kein kostenloses Mittagessen. Sozialverbände und Gewerkschaften fordern deshalb einen Ernährungszuschlag von 100 € monatlich für Menschen, die Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen beziehen. Leider wurde ein entsprechender Antrag der Grünen im Bundestag inzwischen abgelehnt.
Für Informationen wenden Sie sich an die Arbeitslosenberatungsstelle in Ihrer Nähe:
Arbeitslosenberatung "Die Idee", Bamberg
Beratungsstelle für Arbeitslose, Bayreuth
Arbeitslosenberatung Coburg
Kontaktstelle für Arbeitslose, Erlangen
Beratungsstelle für Arbeitslose, Kulmbach
Ökumenisches Arbeitslosenzentrum ÖAZ, Nürnberg
Ökum. Arbeitsloseninitiative, Scheinfeld
Wir sind auch und gerade jetzt in diesen Krisenzeiten für Sie da. Für Ihre Sorgen und Ängste haben wir ein offenes Ohr. Wir helfen Ihnen sich im Paragraphendschungel zu orientieren und informieren Sie über mögliche Ansprüche. Sie können uns telefonisch und per E-Mail kontaktieren. Persönliche Beratungsgespräche (nach vorheriger Terminvereinbarung) erfolgen selbstverständlich unter Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen.
von Christina Adam, Arbeitslosenberatung Coburg
Kath. Arbeitnehmerpastoral
Ludwigstraße 25
96052 Bamberg
Telefon: 0951 91691-52
Fax: 0951 91691-53
Ludwigstraße 25 - Eingang C (Ecke Luitpoldstraße - Glastür vor dem Geldautomaten der Postbank). Bitte klingeln!
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