49-Euro-Ticket aus dem Bürgergeld nicht finanzierbar
„Was das Bürgergeld nicht kann?“ fragte in den vergangenen Tagen eine Schlagzeile einer regionalen Tageszeitung. Diese Frage war Motivation genug dem Bürgergeld auf den Grund zu gehen: Wie setzen sich die 502 € Regelbedarf für eine alleinstehende/ alleinerziehende Person zusammen? Besonders vor dem Hintergrund der Diskussion um die Einführung des 49 € Deutschlandtickets stößt der/die Forschende dann auf eine soziale Ungerechtigkeit. Das geplante Deutschlandticket für monatlich 49 Euro ist mit dem Bürgergeld nicht finanzierbar. Für den Posten „Verkehr“, der außer den Tickets für Bus und Bahn auch noch die Kosten für Fahrrad und Auto beinhaltet, ist im Regelbedarf Alleinstehender ein Anteil in Höhe von monatlich 45,03 € vorgesehen. Für Ehe- und sonstige Partner schrumpft dieser Betrag auf 40,45 € pro Person, für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren sind es gerade mal 36,06 €.
Mögen die Differenzbeträge auf den ersten Blick auch gering erscheinen, vom Bürgergeld sind sie nicht zu stemmen. Wer sich das 49.- € Ticket dennoch leisten will, müsste sich den Restbedarf vom Munde absparen. Legt man die im Bürgergeld enthaltenen Anteile für Lebensmittel und Getränke zugrunde, dann dürften Alleinstehende an 10 Tagen im Jahr weder Essen noch Trinken und Ehe- oder sonstige Partner an 20 Tagen im Jahr. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren müssten sogar über einen Monat, nämlich an 34 Tagen im Jahr, auf Nahrung und Getränke verzichten.
Da fragt sich der/die kritisch Forschende: Sollen sich Bürgergeld-EmpfängerInnen nicht am öffentlichen Verkehr, an Reisen zu Verwandten und Freunden beteiligen dürfen? Fehlt in den politischen Entscheidungen die Rücksicht auf Bedürfnisse von Menschen, die arm und vom Sozialstaat abhängig sind? Beteiligung am sozialen Leben muss das Bürgergeld ermöglichen können. Dies aber kann es nicht. Nachbesserungen helfen nicht weiter, besser wäre es bei den Regelsatzgesetzen die Würde jedes einzelnen vom Sozialstaat abhängigen Menschen und seine Bedürfnisse besser in den Blick zu nehmen. Der Eindruck, den solch festgestellte soziale Ungerechtigkeit hinterlässt, erinnert an das alte Zitat: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“…und reisen, Besuche machen schon gar nicht?
Neben der physischen Existenz ist bei der Ermittlung der Regelbedarfe auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sicher zu stellen, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010.Vor diesem Hintergrund fordert der Paritätische Gesamtverband ein bundesweites Sozialticket, damit sich auch arme Menschen Nah- und Fernverkehr leisten können. Denkbar wäre auch die Einführung einer ÖPNV-Abgabe für Alle (je nach Einkommen) und die kostenlose Nutzung des ÖPNV für Alle deutschlandweit. Die Investitionen, die in Kontrollieren und Kassieren fließen, könnten dann in Streckenausbau und attraktive Arbeitsbedingungen investiert werden. Ob sich eine Mehrheit in der Bevölkerung dafür finden lässt?