„Beim Gesundheitsschutz ist Luft nach oben“

Die Schwerbehindertenvertretung – Stütze der Inklusion im Betrieb
Der katholischen Betriebsseelsorge Bamberg ist der Kontakt zu den Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten sehr wichtig. Eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern. Hier ergibt sich ein gemeinsames Interesse auch mit den Anliegen der Betriebsseelsorge. Ein regelmäßiger Austausch vertieft die Zusammenarbeit seit Jahren. In diesem Jahr haben die Betriebsseelsorger zu einem Online-Treffen eingeladen. In den Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches stellten die Veranstalter jene Menschen, die nach langer Erkrankung wieder zurück an den Arbeitsplatz kommen möchte. Als Gesprächspartner für dieses Thema: Rehabilitation und Integration aktiv gestalten, stand Johannes Olenek, Berater für berufliche Rehabilitation der Agentur für Arbeit den Teilnehmenden zur Verfügung. Vom Inklusionsamt (ZBFS) in Bayreuth referierte Sozialpädagogin Frau Elisabeth Aho zum Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten wird aus den Reihen der Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung in dieses Ehrenamt gewählt. Sie ist dadurch zu einer bedeutsamen Institution für die Belegschaft und für die Geschäftsführung geworden. Das Soziallgesetzbuch IX stattet die SBV mit wesentlichen Rechten zur Durchführung ihrer Tätigkeiten zum Schutz der Betroffenen aus. Die SBV im Betrieb steht in der Verantwortung, gemeinsam mit dem Arbeitgeber präventiv zum Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz zu wirken. Sie ist dazu beauftragt, den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Erkrankung zu verhindern. Außerdem hat sie die Möglichkeit Hilfsmittel zur Erleichterung der Arbeit für die Schwerbehinderten zu beantragen. Sie hat für die Betroffenen eine wichtige Weichensteller-Funktion für Perspektiven am Arbeitsplatz. All das macht ständige Fortbildung und regelmäßigen Erfahrungsaustausch notwendig.
Positiv kann in diesem Zusammenhang das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) helfen. Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer hat das Recht nach 6-wöchiger Erkrankung zu einem BEM eingeladen zu werden. Vor allen geht es darum eine weitere Erkrankung zu vermeiden. Leider nutzen dieses Instrument nur 40% der Betriebe in Deutschland. Aber 70% der Betroffenen nehmen diese Möglichkeit wahr, wenn die Möglichkeit im Unternehmen besteht. Hier wird deutlich, so stellen es die Teilnehmenden fest, dass in der Gesundheitsprävention der Unternehmen noch Luft nach oben ist. Frau Elisabeth Aho bietet die Unterstützung durch das Inklusionsamt in diesen BEM Gesprächen an.
Der Reha-Berater der Agentur zeigt an Beispielen die Vielfalt der beruflichen Rehabilitierung nach schwerer Krankheit auf. Er ermutigt die SBV Vertrauenspersonen frühzeitig mit den Betroffenen verschiedene Wege des Wiedereinstiegs anzuschauen. „Nutzen Sie die Berater an den Fachstellen der unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in ihrer Region“, rät Johannes Olenek.
„Der Online Austausch hat die Erwartungen erfüllt“, bestätigt Betriebsseelsorger Dr. Manfred Böhm, darauf weisen der Dank der 40 Teilnehmenden und deren Ermunterung zu weiteren Begegnungen hin. Möglicherweise kann das nächste Treffen am 3. November in der guten Atmosphäre des Bistumshauses St. Otto in Bamberg wieder mit einem gemeinsamen Mittagessen stattfinden. „Die persönliche Begegnung ist für die erfolgreiche Vernetzung nicht zu ersetzen“, meinten einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Wichtige Links zu Ratgebern, die sich aus der Veranstaltung ergeben haben:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/durchstarten-berufliche-reha_ba035160.pdf
https://www.integrationsaemter.de/bem/587c/index.html
https://www.teilhabeberatung.de/node/34