Hartz IV - Miete zu teuer – was tun?

Aktion zu den Unterkunftskosten vor den Jobcentern in Coburg
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2013 in den Jobcenterbereichen Coburg Stadt und Coburg Land die Kosten der Unterkunft nur durchschnittlich zu ca. 90% gedeckt. Das bedeutet, dass ALG-II-Empfänger, die zur Miete wohnen, durchschnittlich 10% ihrer Unterkunftskosten aus dem Regelsatz decken müssen und so gezwungen sind langfristig unter dem Existenzminimum zu leben.
Über die Hintergründe dieser Problematik und die rechtlichen Möglichkeiten informierte die Arbeitslosenberatung der Katholischen Betriebsseelsorge Coburg Betroffene bei einer Flugblattaktion vor den Jobcentern Coburg Stadt und Land. Außerdem fand eine Befragung der Betroffenen über ihre Wohnsituation und ihre bewilligten Kosten statt.
Etwa die Hälfte der Befragten haben entweder höhere Unterkunfts- oder höhere Heizkosten als vom Jobcenter als angemessen bewilligt und müssen diese aus ihrem Regelsatz begleichen. Die Beratung des Jobcenters in diesen Fällen beschränkte sich auf eine Aufforderung die Kosten zu senken. Selbst in Fällen, in denen die Miete nur geringfügig höher als die Richtlinie der jeweiligen Kommune ist, wurde vom Jobcenter nicht der Handlungsspielraum ausgenutzt, die kompletten Kosten zu übernehmen, da ein Umzug unwirtschaftlich wäre.
Aus dieser Aktion wurde vor allem deutlich, dass die Betroffenen nicht darüber informiert sind, was sie im Falle einer nicht kompletten Kostenübernahme tun können. Die Möglichkeit Widerspruch einzulegen hat nur ein geringer Teil der Betroffenen in Anspruch genommen. Gerade im Landkreis Coburg, in dem kein schlüssiges Konzept vorliegt, haben Klagen diesbezüglich eine hohe Erfolgsrate, da vom Sozialgericht grundsätzlich beim Fehlen eines schlüssigen Konzeptes die Wohngeldgrenze zzgl. 10% als angemessen zugestanden wird. Zum Beispiel bei einem 4-Personenhaushalt sind das 89,00 € mehr als der durch das Jobcenter bewilligte Betrag.
Wer Probleme mit der Übernahme der Unterkunfts- oder Heizkosten hat, kann sich an die Beratungsstellen der Arbeitnehmerpastoral wenden, die neben der Aufklärung über die rechtlichen Möglichkeiten auch Unterstützung beim Widerspruch anbieten.