Kirchen rufen zur Betriebsratswahl 2026 auf

Am 28. Januar veröffentlichten die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland einen Gemeinsamen Aufruf zu den Betriebsratswahlen, die vom 1. März bis 31. Mai 2026 stattfinden. Darin rufen sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf, sich aktiv an den Betriebsratswahlen zu beteiligen. Die Ratsvorsitzende der EKD Bischöfin Kirsten Fehrs und der Vorsitzende der deutschen Bischoskonferenz Bischof Dr. Georg Bätzing betrachten die betriebliche Mitbestimmung als Grundpfeiler der Demokratie und wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie wollen durch ihren Appell zu einer hohen Wahlbeteiligung, die aktive Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen, besonders angesichts von Leistungsverdichtung, Transformationskrise und psychischer Belastungen, fördern. Im Aufruf wird deutlich, dass „gute und sichere Arbeit zur personalen Würde des Menschen“ gehört.
Die Betriebsseelsorgerinnen und Betriebsseelsorger unterstützen dieses wichtige gemeinsame Wort zum Auftakt der Wahlperiode und ermutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich als Kandidatinnen und Kanditaten für diese verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung zu stellen.
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