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Ökumenisches Arbeitslosenzentrum: „Hartz IV“ entrechtet die Menschen

Datum:
Veröffentlicht: 2.9.14
Von:
Ingrid Petersen, Kath. Stadtkirche

Im Beratungsalltag geht es oft um Existenzsicherung

Vor zehn Jahren wurde das SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) – umgangssprachlich Hartz IV - eingeführt. Es regelte die Existenzsicherung arbeitssuchender Menschen neu. Mit einschneidenden Konsequenzen für betroffene Menschen und einem grundlegenden Wandel für die Sozialarbeit selbst. Das Ökumenische Arbeitslosenzentrum (ÖAZ), das in der Noris als Fachberatung im Bereich des SGB II gilt, übt deutliche Kritik. Die von den beiden großen Kirchen getragene und von der Stadt Nürnberg geförderte Einrichtung versteht sich als Lobby für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.

„Für viele Menschen hat eine extreme Verunsicherung stattgefunden“, resümiert Sozialpädagogin Martina Beckhäuser. Seit über 20 Jahren berät sie in der kirchlichen Beratungsstelle. Das SGB II habe das bisherige Hilfesystem auf den Kopf gestellt. Viele Regelungen wertet sie als „Entrechtung“ Hilfesuchender. „Wir wollen die Menschen ermutigen und befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen.“

Sozialrechtliche Fragestellungen dominieren

Obgleich nicht als sozialrechtliche Beratungsstelle in den Achtziger Jahren gegründet, dominieren sozialrechtliche Fragestellungen den Beratungsalltag. In diesem Dilemma sieht sich das Beratungsteam, auch im jüngsten Jahresbericht wird die Problematik thematisiert. Jährliche sozialrechtliche Fortbildungen und regelmäßige Treffen mit Fachanwälten sind daher ein Muss.

Zwei Frauen und zwei Männer – zwei Sozialpädagoginnen und ein Sozialpädagoge sowie ein Psychologe – beraten in Teilzeit in der Jakobstraße 52 in der Nürnberger Innenstadt, unterstützt von einer Verwaltungsfachkraft. 2013 hat das ÖAZ insgesamt 1980 Beratungen durchgeführt. „Fast jede hat sozialrechtliche Relevanz“, schätzt Beckhäuser. Eine Stunde ist für eine Beratung angesetzt. Eine Art Clearingstelle mit kürzeren Zeiten haben ihre Kollegen Bernd Eckhardt und Tim Brügmann zusätzlich eingeführt, um die Anliegen der Ratsuchenden zu kanalisieren und die Wartezeiten zu überbrücken.

„Früher sprachen wir von drei Säulen für unsere Beratungsarbeit: materielle Existenzsicherung – was auch sozialrechtliche Fragen beinhaltete, dann psychosoziale Begleitung - was macht Arbeitslosigkeit mit mir und meiner Familie? - und schließlich die Entwicklung von Perspektiven: kann ich mich weiterbilden, bewerbe ich mich richtig?“, so Martina Beckhäuser.

„Das hat sich verschoben“, konstatiert die Beraterin, „jeder, der zu uns kommt, hat materielle Probleme, eine psychosoziale Beratung ohne Existenzsicherung ist nicht möglich“. Diese Entwicklung gehe zu Lasten von Gruppenprogrammen und Kursen, die das Selbstvertrauen und die Gesamtsituation arbeitsloser Menschen stärken sollen und die Beckhäuser, eine ausgebildete systemische Familientherapeutin, für unbedingt notwendig hält: „denn Arbeitslosigkeit führt in die Isolation, macht krank“. Mehrheitlich tragen nun Honorarkräfte und Ehrenamtliche das Gruppenprogramm im ÖAZ.

Neues Angebot für „Aufstocker“

Eine zunehmende Klientel werden die sogenannten „Aufstocker“, also Menschen, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Für sie bot das ÖAZ 2013 zum ersten Mal ein Wochenendseminar in der Arbeitnehmerbildungsstätte Obertrubach an. Für ÖAZ-Beraterin Dagmar van der Heusen war die Premiere ein voller Erfolg: „Diese Chance möchte ich den Menschen wieder geben, die in unserer Gesellschaft abgestempelt sind, die am Rand stehen und denen man nichts mehr zutraut.“ Eine Fortsetzung ist geplant.

In der ersten Zeit nach Einführung des SGB II seien viele Einzelfragen offen gewesen: „Details wurden über die Rechtsprechung geklärt“, berichtet Beckhäuser weiter. Heute gebe es rechtliche Auseinandersetzungen, etwa weil die Richtwerte für angemessenen Wohnraum nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmten.

Im aktuellen Jahresbericht berichten die Berater nicht ohne Stolz von Erfolgen, die sie für ihre Klienten erzielt haben. So hatte Eckardt die Richtwerte für angemessene Warmwasserbereitung in einer Fachzeitschrift kritisiert. Die sich darauf stützende Klage führte dazu, „dass das Jobcenter nach richterlicher Belehrung die tatsächlichen Kosten, die deutlich oberhalb der Richtwerte (…) liegen, anerkennt und übernimmt“.

Info: Ökumenisches Arbeitslosenzentrum (ÖAZ) – Beratungsstelle für Menschen ohne Arbeit, Jakobstraße 52, 90402 Nürnberg, Tel. 0911/209835 oder 20713; E-Mail: info@oeaz-nuernberg.de