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Pastoralkonferenz diskutierte über Sonntagsschutz

Pastoralkonferenz distkutiert über Sonntagsschutz
Datum:
Veröffentlicht: 11.3.20
Von:
Eckhard Schneider

„Ein Stachel im Fleisch“

Auf Einladung des katholischen Dekans Detlef Pötzl und der stellvertretenden evangelischen Dekanin Kristine Wachter trafen sich die Mitglieder der katholischen Pastoralkonferenz im Dekanat Kronach und die Mitglieder des evangelischen Pfarrkapitels im Dekanatsbezirk Kro¬nach-Ludwigsstadt zur jährlich stattfindenden ökumenischen Konferenz, diesmal in der Pfarrei St. Wolfgang in Stockheim.

„Sonntag zwischen Kirche und Kommerz – wo bewegen wir uns hin?“ stand im Mittelpunkt der Andacht und des gemeinsamen Zuhörens und Austausches.
Unter der Vorbereitung und Moderation von Betriebsseelsorger Eckhard-Joey Schneider wurde mit zwei Impulsvorträgen in das Thema eingeführt. Pasto¬ralreferentin Dr. Sarah-Maria Röck-Damschen beleuchtete den staatlichen Sonntagsschutz im Grundgesetz Artikel 140 mit seinen Facetten. Dabei gehe es nicht nur um eine gesetzliche Verbotsvorschrift, vielmehr sei der Sonntagsschutz als verbindlicher Ordnungsrahmen für den kollektiven Zeit- und Lebensrhythmus zu sehen. Der Sonntag habe gemeinschaftsstiftende- und sozialintegrative Funktion; er sei somit ein kultureller Wert mit Identitätsmerkmal.

Im Statement von Dr. ¬Manfred Böhm, Leiter der Betriebsseelsorger im Erzbistum ¬Bamberg, ging es um den biblisch-sozialethischen Aspekt des Sonntags. Das alttestamentliche Sabbatgebot erinnere an die Befreiung aus der ägyptischen Knechtschaft und beinhalte damit eine systemkritische Dimension. Heute müsse die Sonntagsruhe als „Stachel im Fleisch“ einer Gesellschaft gesehen werden, die den Gott des Mammon auf ihren Altar gehoben hat und in der alles „rund-um-die Uhr“ den Verwertungsansprüchen des Kapitals zu dienen habe. Dies mache atemlos, krank und lasse keine Zeit zum Nachdenken und Innehalten – wer zahle diesen Preis?

Im dritten Teil der Konferenz richtete Betriebsseelsorger Eckhard-Joey Schneider den Blick auf den „verkaufsoffenen Sonntag“ in unseren Städten und Gemeinden. Das neuaufgelegte Plakat „Wer den Sonntag nicht ehrt, ist unserer Stimme nicht wert“ könne einen Denkanstoß für die bevorstehende Kommunal- und Landtagswahl geben. Am Beispiel der gewonnenen Klage von Katholischer Arbeitnehmerbewegung (KAB) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Sonntagsverordnung der Stadt Hallstadt werde deutlich: die meisten Sonntagsverordnungen unserer Kommunen dürften nicht rechtmäßig sein, denn ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse (shopping-Interesse) potentieller Kunden genügten grundsätzlich nicht um Ausnahmen vom Sonntagsschutz zu rechtfertigen. Zudem dürfe die Verkaufsfläche die Fläche des Marktes nicht wesentlich überschreiten, so formulieren es die Richter beim Bundesverwaltungsgericht.

Die angeregte Diskussion brachte zum Vorschein: Kirchen müssen zur Frage der Sonntagsöffnung angehört werden, werden jedoch gern übergangen, weil sie als Spaßbremsen oder Totalverweigerer gelten, wenn sie sich gegen Sonntagsöffnungen aussprechen. Aber der Sonntagsschutz dient der Gesellschaft im Ganzen.

Das Resümee des ökumenischen Miteinanders: Nicht nur für uns Christen ist der Sonntag eine heilsame Unterbrechung und damit Gegenbild zur Ausrichtung des gesamten Lebens an die sogenannten „Erfordernisse der Wirtschaft“. Die Kirchen sehen ihren Auftrag darin, für eine Werteordnung einzutreten und Mitverantwortung für das gesellschaftliche Zusammenleben zu tragen. Darum gilt es, den Sonntag als wichtiges Element unserer Kultur zu stärken.