Sozialwahl: Dreifach christlich – einfach menschlich

Soziale Gerechtigkeit zu thematisieren, ist das Anliegen des ökumenischen politischen Nachtgebetes. Im April 2017 fand der Auftakt zur Sozialwahl in der alt-katholischen Nikolauskapelle statt. Der Diakon und Geschäftsführer der evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (afa) Klaus Hubert setzte im Anschluss an den biblischen Text seinen engagierten Impuls zur Sozialwahl 2017. Er selbst sieht sich als Stimme und Anwalt der Arbeitnehmenden und ihren Interessen im System der sozialen Selbstverwaltung. Die soziale Absicherung gehört zum Grundvermögen jedes Einzelnen. Rentenversicherung, allgemeine Gesundheitsversorgung, gesetzliche Unfallversicherung, Pflegeversicherung als Teilversicherung und die Arbeitslosenversicherung bilden die Kernbereiche des Sozialstaates ab. Die Selbstverwaltung ist demokratisch geregelt und lässt eine Mitsprache zu. Die Interessen der Arbeitnehmenden müssen von daher in der Sozialwahl eine Stimme erhalten. Jeder ist aufgerufen, sozusagen sein Vermögen zu schützen, so erklärte K. Hubert seine Position.
Er hält die sinkende Wahlbeteiligung der vergangenen Wahlperioden für einen Hinweis darauf sich für Friedenswahlen stark zu machen. Von einer Friedenswahl spricht man, wenn keine Wahlhandlung stattfindet, weil nur ein Wahlvorschlag vorliegt. Bei einer Friedenswahl gilt der vorliegende Wahlvorschlag automatisch als gewählt. Solche Wahlen sind bei der AOK, den regionalen Rentenversicherungen in Bayern und auf Bundesebene bei Berufsgenossenschaften zu erwarten. Verspätet werden die Versicherten der Barmer GEK erst im Herbst zur Wahlurne gerufen. Eine Wahlbeteiligung von 40 % im Bereich der Sozialwahl hält Hubert für „eigentlich nicht schlecht“. Als Vertreter der drei christlichen Arbeitnehmerverbände setzt Hubert auf das Subsidiaritätsprinzip in der Selbstverwaltung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln in paritätisch besetzten Gremien miteinander ihre Themen. Der Einfluss der Politik hat an Stärke gewonnen. So wird das Rentenniveau durch die Parlamente festgelegt, was für Hubert eine Schwächung des Systems der Selbstverwaltung bedeutet. Das Eintreten der christlichen Sozialverbände gilt v.a. der Erhaltung der paritätischen Selbstverwaltung und dem Wegfall der einseitigen Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung. Weitere Forderungen zielen auf eine Rente, die im Alter die Lebensleistung der Menschen widerspiegelt und Armut im Alter verhindert. Sie machen sich stark in der Krankenversicherung für ein verstärktes Wahrnehmen der Patienteninteressen. Im Bereich der Unfallversicherung wehren sie sich gegen die Privatisierung und sind für den präventiven Ausbau des Arbeitsschutzes. In der Pflegeversicherung setzen sie auf die Anhebung der Leistungen und die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder, sowie die tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte und eine höhere Fachkraftquote. Mit dem Slogan Dreifach christlich - einfach menschlich treten die drei Verbände (Kolping; KAB, BVEA) damit an, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. Davon hat Klaus Hubert in diesem Nachtgebet ein überzeugendes Bekenntnis abgelegt. Als Vertreter von Betriebsseelsorge und KAB bedankt sich Norbert Jungkunz für die Beteiligung am Nachtgebet.
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