Verfahren für Bildungs- und Teilhabepaket wird vereinfacht
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhalten Kinder, deren Familien ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten, Unterstützung im Bereich Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Nicht nur von den Antragstellern, sondern auch von den Trägern der Leistungen wurden häufig die bürokratischen Hemmnisse bei der Umsetzung beklagt. Diese waren auch Thema beim 3. Runden Tisch mit Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen. Dabei wurden wichtige Verbesserungen beschlossen:
Mit einem einfachen Kreuz sollen zukünftig leistungsberechtigte Eltern alle Leistungen für Bildung und Teilhabe für ihre Kinder global beantragen können. Damit gelten alle in der Folgezeit anfallenden Leistungen als beantragt. Entscheidet sich das Kind zum Beispiel erst später für den Besuch einer Musikschule oder die Anmeldung in einem Sportverein, muss die Anmeldung nur noch beim Jobcenter oder dem Landratsamt eingereicht werden. Unklar ist allerdings noch, ob der Globalantrag mit jedem Verlängerungsantrag neu gestellt werden muss.
Außerdem sollen Auslagen im Nachhinein erstattet werden, wenn die Antragsteller nichts für die Verzögerung der Antragstellung oder –bearbeitung konnten. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Klassenfahrt recht kurzfristig angesetzt wurde oder der Anbieter der Bildungs- und Teilhabeleistung nur Geldleistungen akzeptiert und die Eltern deswegen in Vorleistung gegangen sind. Auch bei anfangs zu Unrecht abgelehnten und später bewilligten Anträgen soll eine Geldleistung an die Berechtigten möglich sein.
Nehmen Kinder die Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht in Anspruch oder benötigen sie nicht den vollen Satz von 10 Euro monatlich, so können sie die unverbrauchten Leistungen „ansparen“, zum Beispiel, um an einer Freizeit teilzunehmen.
Wir empfehlen allen Eltern, Jobcenter oder Landratsamt auf die Neuregelungen anzusprechen und so mögliche Unterstützung ihrer Kinder zu sichern.