Auf einem Betriebs- und Personalräteseminar in Vierzehnheiligen hat sich die Katholische Betriebsseelsorge Bamberg zusammen mit den Teilnehmer*innen Gedanken über die Zukunft der Mitbestimmung gemacht. Anhand von vier Szenarien, die die Hans – Böckler – Stiftung zur „Mitbestimmung 2035“ entwickelt hat, wurden Möglichkeiten und Chancen einer Weiterentwicklung der Mitbestimmung miteinander diskutiert und konkrete Vorschläge dazu entwickelt. Die Wesentlichsten seien hier genannt:
- Die Errichtung von Betriebsräten, wie sie in §1 des BetrVG geregelt ist, sollte unmissverständlich verpflichtend gemacht werden. Bei der derzeitigen Formulierung ist das Schlupfloch, es nicht zu tun, zu groß.
- Im Sinne der Stärkung der Kontrollrechte sollte die Möglichkeit eines Vetorechts für Arbeitnehmervertretungen bei unternehmerischen Entscheidungen der Unternehmensleitung eingeführt werden. Dabei geht es nicht darum, Entscheidungen durch den Betriebsrat einfach zu blockieren, sondern durch das Veto einen Prozess der gemeinsamen Lösung des Problems, das zu der besagten unternehmerischen Entscheidung geführt hat, in Gang zu setzen. Möglicherweise finden sich dann andere Wege, mit dem Thema umzugehen.
- Es würde die Mitsprache und Mitbestimmung für juristische Laien erleichtern, wenn die Sprache der entsprechenden Texte einfacher verstehbar und nachzuvollziehen wäre.
- Die Mitbestimmung sollte konsequent hin zu mehr Mitentscheidung ausgebaut werden. Das bedeutet, dass schon in der Findungsphase einer Entscheidung die Arbeitnehmerseite verpflichtend einbezogen sein sollte, und nicht, dass erst die von Arbeitgeberseite vorgefasste Entscheidung zur „Mitbestimmung“ vorgelegt wird.
- Um Billigkonkurrenz und Lohndumping auszuschließen, braucht Bayern unbedingt ein Tariftreuegesetz für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Die bisherigen Regelungen sind zu lasch.
- Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser Anspruch auf berufliche und politische Weiterbildung muss auch im Freistaat Bayern gesetzlich verankert werden.