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EINFACH TEILHABEN - 10. SBV-Tag in Nürnberg:„Die zweite Krankheit“ - STIGMATISIERUNG begegnen!

Datum:
Termin: 30.10.25 9:00 - 16:00
Ort:
CPH - Caritas-Pirchkeimer-Haus
Königstraße 64
Großer Saal
90402 Nürnberg

Immer häufiger spielt bei unseren schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sowie in BEM Verfahren die psychische Gesundheit eine große Rolle. Und immer noch haftet diesem Thema ein großes Tabu an. Wir erleben, dass Menschen wegen ihrer gesundheitlichen Probleme gemieden, umgangen, ausgegrenzt oder etwa bei Stellenbesetzungen und Beförderungen nicht berücksichtigt werden. Ihnen haftet ein unsichtbares „Mal“ an, weil sie ja womöglich nicht „normal“ sind: ein Stigma. Dieses wird oft auch als zweite Krankheit bezeichnet. Doch wie können wir dieser Stigmatisierung von Menschen in Betrieben entgegentreten?

Im Mittelpunkt des SBV Tages wird die sogenannte „BEMpsy-Plattform“ (www.bempsy.de) der GAW stehen (gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsfähigkeit und Wohlbefinden). Ein wichtiger Bestandteil dieser Plattform ist die „Anti-Stigma-Kampagne“, die von dem Arbeitspsychologen Jannis Schläger entwickelt wurde. Dabei geht es um eine Vielzahl von Ideen und Möglichkeiten, einen aufklärenden Prozess gegen diese Stigmatisierung im betrieblichen Umfeld anzustoßen.

An diesem SBV Tag steht uns als Referent der Autor dieser Kampagne selbst zur Verfügung:

Jannis Schläger - Arbeits-und Organisationspsychologe BSC, GAW, Berlin

Weitere Gesprächspartnerin am Nachmittag ist Frau Prof. Dr. Anja Liebrich - Arbeits-und Organisationspsychologin, Institut für Arbeitsfähigkeit, Mainz (vom „Runden Tisch BEM“ in Nürnberg)

Da wir zum Teil digital und online arbeiten werden, ist es hilfreich, sein Smartphone dabei zu haben. Auch Tablet oder Notebook können gerne mitgebracht werden.

 

Anmeldung bis spätenstens 17. Oktober 2025 - Anmeldungen werden nur mit dem beiliegenden Anmeldebogen angenommen.

Anmeldung: betriebsseelsorge-nbg@erzbistum-bamberg.de 

Die Veranstaltung ist für die teilnehmenden Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten kostenfrei!

 

Für SBV die auch Betriebs-/Personalräte oder MAV sind gilt:

Freistellung nach §37,6 BetrVG, §16, Abs 1 MAVO, Art. 46 Abs. 5 BayPVG, ist gegeben, hierzu ist ein ordnungsgemäßer Beschluss der jeweiligen Arbeitnehmervertretung erforderlich.

Für SBV ohne Arbeitnehmervertretungsmandat gilt analog § 179 Abs. 4 SGB IX.

10+ Plätze frei

Anmeldung

„Die zweite Krankheit“ - STIGMATISIERUNG begegnen!

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